Kosten Sargbestattung


Beispiel, Stand Februar 2007

  a) b) c) d)
Nutzungsgebühr für 20 Jahre gesetzliche Ruhefrist 224,00 EUR 224,00 EUR 247,00 EUR 494,00 EUR
Friedhofsunterhaltungsgebühr für 20 Jahre im Voraus 385,00 EUR 385,00 EUR 385,00 EUR 770,00 EUR
Bestattungsgebühr 385,00 EUR 385,00 EUR 385,00 EUR je 385,00 EUR
Kapellenbenutzungsgebühr 95,00 EUR 95,00 EUR 95,00 EUR je 95,00 EUR
Aufbahrungshallengebühr 65,00 EUR 65,00 EUR 65,00 EUR je 65,00 EUR
Gebühren für Grabaufrüstung 17,00 EUR 17,00 EUR 17,00 EUR je 17,00 EUR
Endhügelung mit Randbepflanzung (nach ca. 6 Monaten) 107,50 EUR      
Pflegegebühr (Neuanlage der Grabstätte und des Grabfeldes sowie Pflege für 20 Jahre)   1.264,43 EUR    
Gesamtkosten rund
(die Nutzungsgebühr u. die Friedh.-Unterhaltungsgebühr wird taggenau berechnet)
1.278,50 EUR 2.435,43 EUR 1.194,00 EUR 1.826,00 EUR

a) Sargbestattung in einem Reihengrab

Besonderheiten:

  • keine Wahl der Lage
  • keine zusätzlichen Beisetzungen (weder Sarg noch Urne)
  • keine Verlängerung des Nutzungsrechtes

b) Sargbestattung in einem Reihengrab (Wiesengrab) mit vorgeschriebener einheitlicher Gestaltung

Besonderheiten:

  • bei dieser Grabart gelten die Reihengrabbedingungen
    (keine Wahl der Lage, keine zusätzlichen Beisetzungen, keine Verlängerung des Nutzungsrechtes)

Zuzüglich zu diesen Kosten sind noch rund 250,00 € für einen Pultgrabstein einzuplanen, der bei der Steinmetzfirma Paul Eismann in Treuen zu bestellen ist.


c) Sargbestattung in einem Wahlgrab - einstellig

Besonderheiten:

  • Wahl der Lage
  • kann auch nur zur Beisetzung von zwei Urnen genutzt werden
  • zur bestehenden Sargbestattung sind zwei zusätzliche Urnenbeisetzungen möglich
  • Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich
  • Nach ca. 6 Monaten muss das Abtragen des Erdhügels und das Anlegen der Grabstätte in Auftrag gegeben werden, an die Friedh.-Verwaltung oder eine Gärtnerei

d) Sargbestattung in einem Wahlgrab - zweistellig

Besonderheiten:

  • Wahl der Lage
  • kann auch nur zur Beisetzung von vier Urnen genutzt werden
  • zur den bestehenden Sargbestattungen sind vier zusätzliche Urnenbeisetzungen möglich
  • Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich
  • Nach ca. 6 Monaten muss das Abtragen des Erdhügels und das Anlegen der Grabstätte in Auftrag gegeben werden, an die Friedh.-Verwaltung oder eine Gärtnerei



   zuletzt aktualisiert am: 13.02.2007