Kosten Sargbestattung
Beispiel, Stand Februar 2007
| a) | b) | c) | d) | |
|---|---|---|---|---|
| Nutzungsgebühr für 20 Jahre gesetzliche Ruhefrist | 224,00 EUR | 224,00 EUR | 247,00 EUR | 494,00 EUR |
| Friedhofsunterhaltungsgebühr für 20 Jahre im Voraus | 385,00 EUR | 385,00 EUR | 385,00 EUR | 770,00 EUR |
| Bestattungsgebühr | 385,00 EUR | 385,00 EUR | 385,00 EUR | je 385,00 EUR |
| Kapellenbenutzungsgebühr | 95,00 EUR | 95,00 EUR | 95,00 EUR | je 95,00 EUR |
| Aufbahrungshallengebühr | 65,00 EUR | 65,00 EUR | 65,00 EUR | je 65,00 EUR |
| Gebühren für Grabaufrüstung | 17,00 EUR | 17,00 EUR | 17,00 EUR | je 17,00 EUR |
| Endhügelung mit Randbepflanzung (nach ca. 6 Monaten) | 107,50 EUR | |||
| Pflegegebühr (Neuanlage der Grabstätte und des Grabfeldes sowie Pflege für 20 Jahre) | 1.264,43 EUR | |||
| Gesamtkosten rund (die Nutzungsgebühr u. die Friedh.-Unterhaltungsgebühr wird taggenau berechnet) |
1.278,50 EUR | 2.435,43 EUR | 1.194,00 EUR | 1.826,00 EUR |
a) Sargbestattung in einem Reihengrab
Besonderheiten:
- keine Wahl der Lage
- keine zusätzlichen Beisetzungen (weder Sarg noch Urne)
- keine Verlängerung des Nutzungsrechtes
b) Sargbestattung in einem Reihengrab (Wiesengrab) mit vorgeschriebener einheitlicher Gestaltung
Besonderheiten:
- bei dieser Grabart gelten die Reihengrabbedingungen
(keine Wahl der Lage, keine zusätzlichen Beisetzungen, keine Verlängerung des Nutzungsrechtes)
Zuzüglich zu diesen Kosten sind noch rund 250,00 € für einen Pultgrabstein einzuplanen, der bei der Steinmetzfirma Paul Eismann in Treuen zu bestellen ist.
c) Sargbestattung in einem Wahlgrab - einstellig
Besonderheiten:
- Wahl der Lage
- kann auch nur zur Beisetzung von zwei Urnen genutzt werden
- zur bestehenden Sargbestattung sind zwei zusätzliche Urnenbeisetzungen möglich
- Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich
- Nach ca. 6 Monaten muss das Abtragen des Erdhügels und das Anlegen der Grabstätte in Auftrag gegeben werden, an die Friedh.-Verwaltung oder eine Gärtnerei
d) Sargbestattung in einem Wahlgrab - zweistellig
Besonderheiten:
- Wahl der Lage
- kann auch nur zur Beisetzung von vier Urnen genutzt werden
- zur den bestehenden Sargbestattungen sind vier zusätzliche Urnenbeisetzungen möglich
- Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich
- Nach ca. 6 Monaten muss das Abtragen des Erdhügels und das Anlegen der Grabstätte in Auftrag gegeben werden, an die Friedh.-Verwaltung oder eine Gärtnerei

