Kosten Sargbestattung
Beispiel, Stand August 2017
a) | b) | c) | d) | |
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Nutzungsgebühr für 20 Jahre gesetzliche Ruhefrist | 300,00 EUR | 300,00 EUR | 320,00 EUR | 640,00 EUR |
Friedhofsunterhaltungsgebühr für 20 Jahre im Voraus | 437,00 EUR | 437,00 EUR | 437,00 EUR | 874,00 EUR |
Bestattungsgebühr | 495,00 EUR | 495,00 EUR | 495,00 EUR | je 495,00 EUR |
Kapellenbenutzungsgebühr | 105,00 EUR | 105,00 EUR | 105,00 EUR | je 105,00 EUR |
Aufbahrungshallengebühr | 68,00 EUR | 68,00 EUR | 68,00 EUR | je 68,00 EUR |
Pflegegebühr (Neuanlage der Grabstätte und des Grabfeldes sowie Pflege für 20 Jahre) | 1.595,00 EUR | |||
Gesamtkosten rund (die Nutzungsgebühr u. die Friedh.-Unterhaltungsgebühr wird taggenau berechnet) |
1.405,00 EUR | 3.000,00 EUR | 1.425,00 EUR | 2.182,00 EUR |
a) Sargbestattung in einem Reihengrab
Besonderheiten:
- keine Wahl der Lage
- keine zusätzlichen Beisetzungen (weder Sarg noch Urne)
- keine Verlängerung des Nutzungsrechtes
b) Sargbestattung in einem Reihengrab (Wiesengrab) mit vorgeschriebener einheitlicher Gestaltung
Besonderheiten:
- bei dieser Grabart gelten die Reihengrabbedingungen
(keine Wahl der Lage, keine zusätzlichen Beisetzungen, keine Verlängerung des Nutzungsrechtes)
Zuzüglich zu diesen Kosten sind noch rund 300,00 EUR für einen Pultgrabstein einzuplanen, der bei der Steinmetzfirma Paul Eismann in Treuen zu bestellen ist.
c) Sargbestattung in einem Wahlgrab - einstellig
Besonderheiten:
- Wahl der Lage
- kann auch nur zur Beisetzung von zwei Urnen genutzt werden
- zur bestehenden Sargbestattung sind zwei zusätzliche Urnenbeisetzungen möglich
- Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich
- Nach ca. 6 Monaten muss das Abtragen des Erdhügels und das Anlegen der Grabstätte in Auftrag gegeben werden, an die Friedh.-Verwaltung oder eine Gärtnerei
d) Sargbestattung in einem Wahlgrab - zweistellig
Besonderheiten:
- Wahl der Lage
- kann auch nur zur Beisetzung von vier Urnen genutzt werden
- zur den bestehenden Sargbestattungen sind vier zusätzliche Urnenbeisetzungen möglich
- Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich
- Nach ca. 6 Monaten muss das Abtragen des Erdhügels und das Anlegen der Grabstätte in Auftrag gegeben werden, an die Friedh.-Verwaltung oder eine Gärtnerei